Unsere Erfahrungen für Ihr Unternehmen

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ADRESSE e-Data Protection GmbH Dachauplatz 8 93047 Regensburg Geschäftsführer: RA Markus v. Hohenhau
KONTAKT info@e-meldestelle.de Tel: 0941 - 56712006 Fax: 0941 - 56712008
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Für Ihr Unternehmen

Vorteile einer ausgelagerten Meldestelle Mit der Beauftragung erfüllen Sie alle Anforderungen des HinSchG. Wir sind auf Ihrer Seite. Wir verstehen uns nicht als Kontrollinstanz Ihres Unternehmens, sondern als beratender Partner. Die angeschlossenen Anwälte sind auf Strafrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Cybermobbing und Datenschutz spezialisiert. Wir filtern Meldungen unmittelbar, bewerten sie rechtlich und kategorisieren diese für Sie vor. Aus unseren langjährigen Erfahrungen können wir schnell und genau prüfen, welche Meldungen sinnvoll für Ihr Unternehmen sind. Wir beraten Sie stets individuell und persönlich. Ihre Geschäftsgeheimnisse und andere betriebsinterne Informationen bleiben geheim.

Über uns

Unsere Erfahrungen Mit unserer langjährigen Erfahrung zum Thema Compliance und Datenschutz hat die e-Data Protection GmbH eine rechtskonforme Lösung für Ihre interne Meldestelle entwickelt. Seit vielen Jahren sind wir als externer Datenschutzbeauftragter verschiedener Unternehmen in Deutschland und Österreich tätig. Der Geschäftsführer der e-Data Protection GmbH, Markus von Hohenhau, ist seit 25 Jahren Rechtsanwalt, Strafverteidiger und seit über 15 Jahren Fachanwalt für IT-Recht. Wir verfügen über die notwendige Fach- und Rechtskunde als interne Meldestelle wie von § 15 HinSchG gefordert. Wir besitzen langjährige Erfahrungen bei der Entgegennahme vertraulicher Hinweise und vertraulicher Gesprächsführung mit hinweisgebenden Personen und können daher auch die Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit der Hinweise bewerten.
e-Meldestelle

Hinweisgeberschutzgesetz

zum 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern in Kraft getreten. Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern besteht ab dem 17. Dezember 2023 die gesetzliche Pflicht eine Meldestelle vorzuhalten. Mit der e-Meldestelle der e-Data Protection GmbH setzen Sie die gesetzlichen Vorgaben vertraulich, rechtssicher, einfach und kostengünstig um. Wir sind Ihre interne Meldestelle für Ihr Unternehmen. Als spezialisiertes Unternehmen für Compliance Service kennen wir sowohl die praktischen als auch die rechtlichen Anforderungen zum Schutz von Hinweisgebern und setzen diese zusammen mit unseren Rechtsanwälten kompetent um.
Warum eine ausgelagerte interne Hinweisgebermeldestelle zu empfehlen ist Whistleblowing an interne Meldestellen liegt auch im Interesse des Unternehmens Es ist weitaus vorteilhafter, wenn Missstände intern aufdeckt werden, als wenn sie von Dritten oder eventuell Medien entdeckt und an die Öffentlichkeit gebracht werden. Interne Meldungen reduzieren das Risiko, mit strafrechtlichen und regulatorischen Vorwürfen und Sanktionen konfrontiert zu werden, Reputations- und wirtschaftlichen Schaden zu erleiden und sich zivilrechtlicher Haftung ausgesetzt zu sehen. Außer der gesellschaftlichen Relevanz und den Image des Unternehmens hat Whistleblowing auch eine enorme wirtschaftliche Bedeutung für betroffene Organisationen, welche jährlich horrende Summen durch Betrug verlieren. Unethisches Verhalten im kostet Unternehmen jedes Jahr hunderttausende Euro an Strafzahlungen, Reputationsschäden oder sanktionsbedingten Verluste. Falls keine internen Meldekanäle zur Verfügung gestellt werden oder keine Reaktion auf die Hinweise erfolgt, besteht die Gefahr, dass sich Hinweisgeber an externe Meldestellen oder an die Presse/Öffentlichkeit wenden. Mitarbeiter sollen daher dazu ermutigt werden, rechtswidrige Zustände, wie Mobbing, Korruption oder Verstöße gegen Gesetze vertraulich und sicher melden können, ohne befürchten zu müssen, dass ihnen Sanktionen irgendeiner Art drohen. Das HinSchG verlangt Meldekanäle, die so konzipiert, eingerichtet und betrieben werden, dass sowohl die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgebers, als auch die Vertraulichkeit von Dritten, die in der Meldung erwähnt werden, gewahrt bleibt und nicht befugten Mitarbeitern der Zugriff darauf verwehrt wird. Mit uns als ausgelagerte Hinweisgeberstelle erfüllen Sie die Anforderungen nach HinSchG und stellen für Melder eine vertrauenswürdige Meldestelle bereit.
Nicht Enthüllungen, sondern Schweigen und Lügen brächten Menschen in Gefahr - Daniel Ellsberg - Whistleblower -

FAKTEN

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Vorteile einer ausgelagerten Meldestelle Mit der Beauftragung erfüllen Sie alle Anforderungen des HinSchG. Wir sind auf Ihrer Seite. Wir verstehen uns nicht als Kontrollinstanz Ihres Unternehmens, sondern als beratender Partner. Die angeschlossenen Anwälte sind auf Strafrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Cybermobbing und Datenschutz spezialisiert. Wir filtern Meldungen unmittelbar, bewerten sie rechtlich und kategorisieren diese für Sie vor. Aus unseren langjährigen Erfahrungen können wir schnell und genau prüfen, welche Meldungen sinnvoll für Ihr Unternehmen sind. Wir beraten Sie stets individuell und persönlich. Ihre Geschäftsgeheimnisse und andere betriebsinterne Informationen bleiben geheim.

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Unsere Erfahrungen Mit unserer langjährigen Erfahrung zum Thema Compliance und Datenschutz hat die e-Data Protection GmbH eine rechtskonforme Lösung für Ihre interne Meldestelle entwickelt. Seit vielen Jahren sind wir als externer Datenschutzbeauftragter verschiedener Unternehmen in Deutschland und Österreich tätig. Der Geschäftsführer der e-Data Protection GmbH, Markus von Hohenhau, ist seit 25 Jahren Rechtsanwalt, Strafverteidiger und seit über 15 Jahren Fachanwalt für IT-Recht. Wir verfügen über die notwendige Fach- und Rechtskunde als interne Meldestelle wie von § 15 HinSchG gefordert. Wir besitzen langjährige Erfahrungen bei der Entgegennahme vertraulicher Hinweise und vertraulicher Gesprächsführung mit hinweisgebenden Personen und können daher auch die Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit der Hinweise bewerten.
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Hinweisgeberschutzgesetz

zum 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern in Kraft getreten. Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern besteht ab dem 17. Dezember 2023 die gesetzliche Pflicht eine Meldestelle vorzuhalten. Mit der e-Meldestelle der e-Data Protection GmbH setzen Sie die gesetzlichen Vorgaben vertraulich, rechtssicher, einfach und kostengünstig um. Wir sind Ihre interne Meldestelle für Ihr Unternehmen. Als spezialisiertes Unternehmen für Compliance Service kennen wir sowohl die praktischen als auch die rechtlichen Anforderungen zum Schutz von Hinweisgebern und setzen diese zusammen mit unseren Rechtsanwälten kompetent um.
Warum eine ausgelagerte interne Hinweisgebermeldestelle zu empfehlen ist Whistleblowing an interne Meldestellen liegt auch im Interesse des Unternehmens Es ist weitaus vorteilhafter, wenn Missstände intern aufdeckt werden, als wenn sie von Dritten oder eventuell Medien entdeckt und an die Öffentlichkeit gebracht werden. Interne Meldungen reduzieren das Risiko, mit strafrechtlichen und regulatorischen Vorwürfen und Sanktionen konfrontiert zu werden, Reputations- und wirtschaftlichen Schaden zu erleiden und sich zivilrechtlicher Haftung ausgesetzt zu sehen. Außer der gesellschaftlichen Relevanz und den Image des Unternehmens hat Whistleblowing auch eine enorme wirtschaftliche Bedeutung für betroffene Organisationen, welche jährlich horrende Summen durch Betrug verlieren. Unethisches Verhalten im kostet Unternehmen jedes Jahr hunderttausende Euro an Strafzahlungen, Reputationsschäden oder sanktionsbedingten Verluste. Falls keine internen Meldekanäle zur Verfügung gestellt werden oder keine Reaktion auf die Hinweise erfolgt, besteht die Gefahr, dass sich Hinweisgeber an externe Meldestellen oder an die Presse/Öffentlichkeit wenden. Mitarbeiter sollen daher dazu ermutigt werden, rechtswidrige Zustände, wie Mobbing, Korruption oder Verstöße gegen Gesetze vertraulich und sicher melden können, ohne befürchten zu müssen, dass ihnen Sanktionen irgendeiner Art drohen. Das HinSchG verlangt Meldekanäle, die so konzipiert, eingerichtet und betrieben werden, dass sowohl die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgebers, als auch die Vertraulichkeit von Dritten, die in der Meldung erwähnt werden, gewahrt bleibt und nicht befugten Mitarbeitern der Zugriff darauf verwehrt wird. Mit uns als ausgelagerte Hinweisgeberstelle erfüllen Sie die Anforderungen nach HinSchG und stellen für Melder eine vertrauenswürdige Meldestelle bereit.
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