ADRESSE
e-Data Protection GmbH
Dachauplatz 8
93047 Regensburg
Die Hinweisgeber-Plattform
für Ihr Unternehmen
Für Ihr Unternehmen
Vorteile einer ausgelagerten Meldestelle
Mit der Beauftragung erfüllen Sie alle
Anforderungen des HinSchG.
Wir sind auf Ihrer Seite. Wir verstehen uns
nicht als Kontrollinstanz Ihres Unternehmens,
sondern als beratender Partner.
Die angeschlossenen Anwälte sind auf
Strafrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht,
Cybermobbing und Datenschutz spezialisiert.
Wir filtern Meldungen unmittelbar, bewerten
sie rechtlich und kategorisieren diese für Sie
vor. Aus unseren langjährigen Erfahrungen
können wir schnell und genau prüfen, welche
Meldungen sinnvoll für Ihr Unternehmen
sind.
Wir beraten Sie stets individuell und
persönlich.
Ihre Geschäftsgeheimnisse und andere
betriebsinterne Informationen bleiben
geheim.
Über uns
Unsere Erfahrungen
Mit unserer langjährigen Erfahrung zum
Thema Compliance und Datenschutz hat die
e-Data Protection GmbH eine rechtskonforme
Lösung für Ihre interne Meldestelle
entwickelt.
Seit vielen Jahren sind wir als externer
Datenschutzbeauftragter verschiedener
Unternehmen in Deutschland und Österreich
tätig.
Der Geschäftsführer der e-Data Protection
GmbH, Markus von Hohenhau, ist seit 25
Jahren Rechtsanwalt, Strafverteidiger und
seit über 15 Jahren Fachanwalt für IT-Recht.
Wir verfügen über die notwendige Fach- und
Rechtskunde als interne Meldestelle wie von §
15 HinSchG gefordert.
Wir besitzen langjährige Erfahrungen bei der
Entgegennahme vertraulicher Hinweise und
vertraulicher Gesprächsführung mit
hinweisgebenden Personen und können daher
auch die Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit
der Hinweise bewerten.
e-Meldestelle
Hinweisgeberschutzgesetz
zum 02. Juli 2023 ist das
Hinweisgeberschutzgesetz für alle Unternehmen
ab 250 Mitarbeitern in Kraft getreten.
Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern besteht ab
dem 17. Dezember 2023 die gesetzliche Pflicht
eine Meldestelle vorzuhalten.
Mit der e-Meldestelle der e-Data Protection
GmbH setzen Sie die gesetzlichen Vorgaben
vertraulich, rechtssicher, einfach und
kostengünstig um.
Wir sind Ihre interne Meldestelle für Ihr
Unternehmen. Als spezialisiertes Unternehmen
für Compliance Service kennen wir sowohl die
praktischen als auch die rechtlichen
Anforderungen zum Schutz von Hinweisgebern
und setzen diese zusammen mit unseren
Rechtsanwälten kompetent um.
Warum eine ausgelagerte
interne
Hinweisgebermeldestelle
zu empfehlen ist
Whistleblowing an interne Meldestellen liegt
auch im Interesse des Unternehmens
Es ist weitaus vorteilhafter, wenn
Missstände intern aufdeckt werden, als
wenn sie von Dritten oder eventuell Medien
entdeckt und an die Öffentlichkeit gebracht
werden. Interne Meldungen reduzieren das
Risiko, mit strafrechtlichen und
regulatorischen Vorwürfen und Sanktionen
konfrontiert zu werden, Reputations- und
wirtschaftlichen Schaden zu erleiden und
sich zivilrechtlicher Haftung ausgesetzt zu
sehen.
Außer der gesellschaftlichen Relevanz und
den Image des Unternehmens hat
Whistleblowing auch eine enorme
wirtschaftliche Bedeutung für betroffene
Organisationen, welche jährlich horrende
Summen durch Betrug verlieren.
Unethisches Verhalten im kostet
Unternehmen jedes Jahr hunderttausende
Euro an Strafzahlungen,
Reputationsschäden oder
sanktionsbedingten Verluste.
Falls keine internen Meldekanäle zur
Verfügung gestellt werden oder keine
Reaktion auf die Hinweise erfolgt, besteht
die Gefahr, dass sich Hinweisgeber an
externe Meldestellen oder an die
Presse/Öffentlichkeit wenden. Mitarbeiter
sollen daher dazu ermutigt werden,
rechtswidrige Zustände, wie Mobbing,
Korruption oder Verstöße gegen Gesetze
vertraulich und sicher melden können,
ohne befürchten zu müssen, dass ihnen
Sanktionen irgendeiner Art drohen.
Das HinSchG verlangt Meldekanäle, die so
konzipiert, eingerichtet und betrieben
werden, dass sowohl die Vertraulichkeit der
Identität der Hinweisgebers, als auch die
Vertraulichkeit von Dritten, die in der
Meldung erwähnt werden, gewahrt bleibt
und nicht befugten Mitarbeitern der Zugriff
darauf verwehrt wird.
Mit uns als ausgelagerte Hinweisgeberstelle
erfüllen Sie die Anforderungen nach
HinSchG und stellen für Melder eine
vertrauenswürdige Meldestelle bereit.
Schäden vermeiden
ca. 31 % der Hinweisgebermeldungen decken
finanzielle Schäden zwischen 10.000 € und 100.000
€ auf, 27 % sogar über 100.000 €.
Mit der Auslagerung der Meldestelle schaffen Sie
einen Anreiz für Whistleblower, Probleme zunächst
intern zu klären.
Bei einer ausgelagerten Meldestelle bleiben Ihre
Geschäftsgeheimnisse und andere betriebsinterne
Informationen geheim
Bußgelder und
Schadenersatz vermeiden
Die HinSch-RL verlangt wirksame, angemessene
und abschreckende Sanktionen. Das Verhindern
einer Meldung sowie das Ergreifen einer verbotenen
Repressalie oder das vorsätzliche oder leichtfertige
Missachten des Vertraulichkeitsgebotes ist mit
Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt. Bei
gravierenden Verstößen können sich die Geldbußen
verzehnfachen.
Sie vermeiden Diskriminierungsvorwürfe - eine
Auslagerung der internen Meldestelle verhindert die
Probleme der Beweislastumkehr bei angeblichen
Repressalien der hinweisgebenden Person.
Ethische Verhalten wird
belohnt -
Ansehensverluste
vermeiden
Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten würde
unangemessenes oder illegales Verhalten am
Arbeitsplatz melden, insbeosndere bei Mobbing
oder Diskriminierung. Werden keine internen
Meldekanäle zur Verfügung gestellt oder erfolgt
keine Reaktion auf etsprechende Hinweise, besteht
die Gefahr, dass sich Hinweisgeber an externe
Meldestellen oder an die Presse/Öffentlichkeit
wenden.
“Nicht Enthüllungen,
sondern Schweigen und
Lügen brächten Menschen
in Gefahr ”
- Daniel Ellsberg - Whistleblower -
Unsere Erfahrungen für Ihr
Unternehmen
FAKTEN