Meldekanäle

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ADRESSE e-Data Protection GmbH Dachauplatz 8 93047 Regensburg Geschäftsführer: RA Markus v. Hohenhau
KONTAKT info@e-meldestelle.de Tel: 0941 - 56712006 Fax: 0941 - 56712008
Für eine Meldung an die interne Hinweisgebermeldestelle des Unternehmens stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können sich über jeden der Meldekanäle vertraulich an unsere Meldestelle wenden.
Interne Hinweisgeber-Meldestelle nach HinSchG
Telefon: 0941 - 567 12 009 Telefax: 0941 - 567 12 008 e-Mail: buergerspital@e-meldestelle.de Post: e-Data-Protection GmbH Hinweisgebermeldestelle Dachauplatz 8 93047 Regensburg Persönlich: bitte vereinbaren Sie über einen der Meldekanäle einen Termin mit uns Online-Meldeformuar (siehe unten)

FAQ

Wenn Sie Fragen zum Hinweisgeberschutz haben, so klicken Sie bitte hier - unter der Webseite Fragen und Antworten haben wir Informationen zum Hinweisgeberschutz für Sie aufgelistet. Sie können sich auch anonym über obige Meldekanäle an uns wenden, wenn Sie weitere Fragen zum Hinweisgeberschutz haben. Den Gesetzestext zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg (externer Link) Den Text der EU-Hinweisgeberrichtline (RL (EU) 2019/1937) finden Sie unter https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02019L1937-20230502 (externer Link - PDF) Die Informationsbroschüre der Gemeinnützige Bürgerspital Amberg GmbH für Arbeitnehmer zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie hier (PDF)
Online-Meldeformular
Geben Sie bitte Ihren Hinweis in das folgende Formular ein. Sie können darüber hinaus auch Daten per Post oder Fax an uns übersenden.
Alternativ können Sie auch die obigen Meldekanäle für eine Meldung nutzen.

Online-Meldeformular

Die nachfolgenden Felder sind freiwillige Informationen.

Wir verwenden Ihre eingegebenen Kontaktdaten, um Ihnen Rückmeldungen über den Status Ihrer Meldung zu geben und bei Rückfragen.

Wenn Sie einen Hinweis anonym abgeben wollen, lassen Sie die nachfolgenden Textfelder bitte frei. Notieren Sie sich bitte das Datum und die Uhrzeit Ihrer Meldung sowie das automatisch generierte Identifkationspasswort. Diese Daten benötigen Sie, um sich bei einer Anfrage bei uns, z.B. zum Stand der Untersuchung als Hinweisgeber, identifizieren zu können. Ohne diese Angaben können wir Ihnen keine Auskünfte zum Verfahren geben.

Online-Meldeformular

Bitte schildern Sie den Vorfall, den Sie melden wollen so genau wie möglich. Was ist wann und wo passiert und welche Personen waren/sind beteiligt. Wer kann u.U. weitere Auskünfte geben. Sofern Sie Dokumente dazu haben, können Sie diese ebenfalls hochladen. Daten, die Sie über das Online-Formular eingeben, werden direkt an die interne Hinweisgebermeldestelle der Gemeinnützige Bürgerspital- GmbH gesandt und stehen nur dort in der internen Meldestelle zur Verfügung. Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Namen, Ihre Adresse, Telefonnummer, e-Mail Adresse oder andere Daten mitzuteilen, die Sie identifizieren können. Wenn Sie im Online-Meldeformular eine e-Mail Adresse angeben, so erklären Sie damit, dass Sie von uns auch unter dieser e-Mail Adresse, z.B. zur Empfangsbestätigung, bei Rückfragen oder bei Mitteilungen zum Sachstand Ihrer Meldung konkatiert werden können. Geben Sie daher keine Firmen-E-Mail Adresse an und senden Sie uns keine Meldungen unter Ihre Firmen-E-Mail Adresse. Wenn Sie uns Ihre persönlichen Daten mitteilen, so verarbeiten wir diese streng nach DSGVO und HinSchG. Ihre Identität müssen wir im Rahmen des § 8 HinSchG vertraulich behandeln, sofern Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne auch anoym an uns melden. Wenn Sie uns keine Angaben zu Ihrer Identität machen und auch keine Telefonnummer oder E-Mail angeben, so können wir Sie auch nicht bei Rückfragen kontaktieren, Sie über den Fortgang Ihrer Meldung informieren, oder Ihnen die gesetzlichen Rückmeldungen nach HinSchG geben. Bitte notieren Sie sich das nachfolgend automatisch generierte Passwort der Online-Meldung, so dass Sie sich bei anonymen Rückfragen bei uns identifizieren könnne. Ohne genaue Angaben des Datums des Hinweises und des Passworts können wir keine weiteren Auskünfte erteilen. Wenn Sie keine Kontaktmöglichkeit angeben, können Sie sich im Fall einer Offenlegung auch nicht darauf berufen, dass keine geeigneten Folgemaßnahmen ergriffen wurden oder Sie keine Rückmeldung über das Ergreifen solcher Folgemaßnahmen erhalten haben. Eine geschützte Offenlegung von Informationen aus diesen Gründen ist dann nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, dass die Dokumentation Ihrer Meldung in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht wird. Nach diesem Zeitpunkt stehen Unterlagen aus dem Verfahren nicht mehr zu Beweiszwecken zur Verfügung. Für die Meldung von Informationen mit sehr hohem Schutzbedarf ist das elektronische Formular nicht geeignet. Das bedeutet: Wenn Sie bei Bekanntwerden der Informationen Gefahren für Leib und Leben, gravierende Beeinträchtigungen Ihrer persönlichen Unversehrtheit oder Beeinträchtigungen Ihrer persönlichen Freiheit befürchten, nutzen Sie unser elektronische Online-Formular bitte nicht. Bitte beachten Sie auch, dass der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes beispielsweise gegen Repressalien wegen einer Meldung nur dann gilt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Vorsätzlich falsche Angaben können darüber hinaus strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Es müssen Ihnen also tatsächliche Anknüpfungspunkte für die Annahme des Verstoßes vorliegen, beispielsweise, weil Sie den Verstoß selbst wahrgenommen haben oder verlässliche Erkundigungen eingeholt haben. Reine Spekulationen sind nicht vom Hinweisgeberschutz umfasst. Bennen Sie deshalb nach Möglichkeit alle Ihnen zur Verfügung stehenden Beweismittel (z.B. Zeugen, Urkunden, sonstige Unterlagen, Fotodateien o.ä.).
Dies ist das Online-Meldeportal der Gemeinnützige Bürgerspital-GmbH für Hinweisgeber nach Hinweisgeberschutzgesetz Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße beim Bürgerspital Amberg erlangt? Sie erwägen, einen solchen Verstoß bei der internen Meldestelle zu melden, damit im Unternehmen Untersuchungen und geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können? Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zum Hinweisgeberschutz. Weitere Fragen und Antworten finden Sie auch unter unsere Seite FAQ. Wichtiger Hinweis Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle. Lesen Sie bitte vor Abgabe einer Meldung die nachfolgenden Erklärungen und weiterführenden Informationen auf dieser Internetseite. Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahre Meldung kann arbeitsrechtliche und/oder zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Hinweise zum Ausfüllen des elektronischen Online-Meldeformulars Beachten Sie bitte vor Abgabe Ihrer Meldung die folgenden Hinweise: Lesen Sie bitte die allgemeinen Erklärungen und weiterführenden Informationen auf unserer Website. Zögern Sie nicht, bei etwaigen Rückfragen oder Unsicherheiten den Kontakt zu uns zu suchen. Gegebenenfalls können hierdurch Unklarheiten beseitigt und spätere Rückfragen vermieden werden. Über die interne Meldestelle erhalten Sie Informationen und Beratung über bestehende Abhilfemöglichkeiten und Verfahren für den Schutz vor Repressalien. Die Beratung umfasst aber keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Hinweise zu unserer Zuständigkeit: Die Informationen über den zu meldenden Verstoß müssen Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt haben. Es muss sich zudem um einen Verstoß beim Bürgerspital Amberg bei dem Sie tätig sind oder waren, oder bei einer anderen Stelle, mit der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt stehen oder standen, handeln. Bitte erläutern Sie in Ihrer Meldung auch den Zusammenhang zwischen Ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit und Ihrer Kenntnis von dem Verstoß, den Sie melden möchten. Nur wenn ein solcher Zusammenhang vorliegt, besteht ein Schutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.
Mit Abgabe meiner Online-Meldung bestätige ich, dass ich den Hinweistext gelesen habe
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ADRESSE e-Data Protection GmbH Dachauplatz 8 93047 Regensburg
e-Meldestelle - ein Dienst der e-Data Protection GmbH
KONTAKT Tel: 0941 - 567 12 006 Fax: 0941 - 567 12 008 info@e-meldestelle.de
Dies ist das Online-Meldeportal der Gemeinnützige Bürgerspital-GmbH für Hinweisgeber nach Hinweisgeberschutzgesetz Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße beim Bürgerspital Amberg erlangt? Sie erwägen, einen solchen Verstoß bei der internen Meldestelle zu melden, damit im Unternehmen Untersuchungen und geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können? Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zum Hinweisgeberschutz. Weitere Fragen und Antworten finden Sie auch unter unsere Seite FAQ. Wichtiger Hinweis Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle. Lesen Sie bitte vor Abgabe einer Meldung die nachfolgenden Erklärungen und weiterführenden Informationen auf dieser Internetseite. Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahre Meldung kann arbeitsrechtliche und/oder zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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Für eine Meldung an die interne Hinweisgebermeldestelle des Unternehmens stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können sich über jeden der Meldekanäle vertraulich an unsere Meldestelle wenden.
Telefon: 0941 - 567 12 009 Telefax: 0941 - 567 12 008 e-Mail: buergerspital@e-meldestelle.de Post: e-Data-Protection GmbH Hinweisgebermeldestelle Dachauplatz 8 93047 Regensburg Persönlich: bitte vereinbaren Sie über einen der Meldekanäle einen Termin mit uns Online-Meldeformuar (siehe unten)

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Wenn Sie Fragen zum Hinweisgeberschutz haben, so klicken Sie bitte hier - unter der Webseite Fragen und Antworten haben wir Informationen zum Hinweisgeberschutz für Sie aufgelistet. Sie können sich auch anonym über obige Meldekanäle an uns wenden, wenn Sie weitere Fragen zum Hinweisgeberschutz haben. Den Gesetzestext zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg (externer Link) Den Text der EU-Hinweisgeberrichtline (RL (EU) 2019/1937) finden Sie unter https://eur- lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02019L1937- 20230502 (externer Link - PDF) Die Informationsbroschüre der Gemeinnützige Bürgerspital Amberg GmbH für Arbeitnehmer zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie hier (PDF)

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Hinweise zum Ausfüllen des elektronischen Online-Meldeformulars Beachten Sie bitte vor Abgabe Ihrer Meldung die folgenden Hinweise: Lesen Sie bitte die allgemeinen Erklärungen und weiterführenden Informationen auf unserer Website. Zögern Sie nicht, bei etwaigen Rückfragen oder Unsicherheiten den Kontakt zu uns zu suchen. Gegebenenfalls können hierdurch Unklarheiten beseitigt und spätere Rückfragen vermieden werden. Über die interne Meldestelle erhalten Sie Informationen und Beratung über bestehende Abhilfemöglichkeiten und Verfahren für den Schutz vor Repressalien. Die Beratung umfasst aber keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Hinweise zu unserer Zuständigkeit: Die Informationen über den zu meldenden Verstoß müssen Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt haben. Es muss sich zudem um einen Verstoß beim Bürgerspital Amberg bei dem Sie tätig sind oder waren, oder bei einer anderen Stelle, mit der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt stehen oder standen, handeln. Bitte erläutern Sie in Ihrer Meldung auch den Zusammenhang zwischen Ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit und Ihrer Kenntnis von dem Verstoß, den Sie melden möchten. Nur wenn ein solcher Zusammenhang vorliegt, besteht ein Schutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.
Bitte schildern Sie den Vorfall, den Sie melden wollen so genau wie möglich. Was ist wann und wo passiert und welche Personen waren/sind beteiligt. Wer kann u.U. weitere Auskünfte geben. Sofern Sie Dokumente dazu haben, können Sie diese ebenfalls hochladen. Daten, die Sie über das Online-Formular eingeben, werden direkt an die interne Hinweisgebermeldestelle der Gemeinnützige Bürgerspital-GmbH gesandt und stehen nur dort in der internen Meldestelle zur Verfügung. Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Namen, Ihre Adresse, Telefonnummer, e-Mail Adresse oder andere Daten mitzuteilen, die Sie identifizieren können. Wenn Sie im Online-Meldeformular eine e-Mail Adresse angeben, so erklären Sie damit, dass Sie von uns auch unter dieser e-Mail Adresse, z.B. zur Empfangsbestätigung, bei Rückfragen oder bei Mitteilungen zum Sachstand Ihrer Meldung konkatiert werden können. Geben Sie daher keine Firmen-E- Mail Adresse an und senden Sie uns keine Meldungen unter Ihre Firmen-E-Mail Adresse. Wenn Sie uns Ihre persönlichen Daten mitteilen, so verarbeiten wir diese streng nach DSGVO und HinSchG. Ihre Identität müssen wir im Rahmen des § 8 HinSchG vertraulich behandeln, sofern Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne auch anoym an uns melden. Wenn Sie uns keine Angaben zu Ihrer Identität machen und auch keine Telefonnummer oder E- Mail angeben, so können wir Sie auch nicht bei Rückfragen kontaktieren, Sie über den Fortgang Ihrer Meldung informieren, oder Ihnen die gesetzlichen Rückmeldungen nach HinSchG geben. Bitte notieren Sie sich das nachfolgend automatisch generierte Passwort der Online- Meldung, so dass Sie sich bei anonymen Rückfragen bei uns identifizieren könnne. Ohne genaue Angaben des Datums des Hinweises und des Passworts können wir keine weiteren Auskünfte erteilen. Wenn Sie keine Kontaktmöglichkeit angeben, können Sie sich im Fall einer Offenlegung auch nicht darauf berufen, dass keine geeigneten Folgemaßnahmen ergriffen wurden oder Sie keine Rückmeldung über das Ergreifen solcher Folgemaßnahmen erhalten haben. Eine geschützte Offenlegung von Informationen aus diesen Gründen ist dann nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, dass die Dokumentation Ihrer Meldung in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht wird. Nach diesem Zeitpunkt stehen Unterlagen aus dem Verfahren nicht mehr zu Beweiszwecken zur Verfügung. Für die Meldung von Informationen mit sehr hohem Schutzbedarf ist das elektronische Formular nicht geeignet. Das bedeutet: Wenn Sie bei Bekanntwerden der Informationen Gefahren für Leib und Leben, gravierende Beeinträchtigungen Ihrer persönlichen Unversehrtheit oder Beeinträchtigungen Ihrer persönlichen Freiheit befürchten, nutzen Sie unser elektronische Online-Formular bitte nicht. Bitte beachten Sie auch, dass der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes beispielsweise gegen Repressalien wegen einer Meldung nur dann gilt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Vorsätzlich falsche Angaben können darüber hinaus strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Es müssen Ihnen also tatsächliche Anknüpfungspunkte für die Annahme des Verstoßes vorliegen, beispielsweise, weil Sie den Verstoß selbst wahrgenommen haben oder verlässliche Erkundigungen eingeholt haben. Reine Spekulationen sind nicht vom Hinweisgeberschutz umfasst. Bennen Sie deshalb nach Möglichkeit alle Ihnen zur Verfügung stehenden Beweismittel (z.B. Zeugen, Urkunden, sonstige Unterlagen, Fotodateien o.ä.).
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