Meldekanäle
ADRESSE DER MELDESTELLE
e-Data Protection GmbH
Dachauplatz 8
93047 Regensburg
Geschäftsführer:
RA Markus v. Hohenhau
Für eine Meldung an die interne Hinweisgebermeldestelle
stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung.
Sie können sich über jeden der Meldekanäle vertraulich an unsere Meldestelle wenden.
•
Telefon 0941 - 567 12 009
•
Telefax 0941 - 567 12 008
•
e-Mail
Bergwacht Bayern bergwacht-bayern@e-meldestelle.de
Stiftung Bergwacht stiftung-bergwacht@e-meldestelle.de
•
Post e-Data-Protection GmbH
Hinweisgebermeldestelle
Dachauplatz 8
93047 Regensburg
•
Persönlich bitte vereinbaren Sie über einen der Meldekanäle einen Termin mit uns
•
Online-Meldeformuar (siehe unten)
FAQ
Online-Meldeformular
Geben Sie bitte Ihren Hinweis in das folgende Formular ein.
Alternativ können Sie auch die obigen Meldekanäle für eine Meldung nutzen.
Bitte geben Sie an, ob Ihre Meldung die Bergwacht Bayern KdÖR oder die Stiftung Bergwacht betrifft.
Online-Meldeformular
Online-Meldeformular
Bitte schildern Sie den Vorfall, den Sie melden wollen so genau wie möglich. Was ist wann und wo passiert und welche Personen waren/sind beteiligt.
Wer kann u.U. weitere Auskünfte geben. Sofern Sie Dokumente dazu haben, können Sie diese ebenfalls an uns übersenden.
Daten, die Sie über das Online-Formular eingeben, werden direkt an die interne Hinweisgebermeldestelle der Bergwacht gesandt und
stehen nur dort in der internen Meldestelle zur Verfügung.
Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Namen, Ihre Adresse, Telefonnummer, e-Mail Adresse oder andere Daten mitzuteilen, die Sie
identifizieren können.
Wenn Sie im Online-Meldeformular eine e-Mail Adresse angeben, so erklären Sie damit, dass Sie von uns auch unter dieser e-Mail Adresse, z.B. zur
Empfangsbestätigung, bei Rückfragen oder bei Mitteilungen zum Sachstand Ihrer Meldung konkatiert werden können. Geben Sie daher keine Firmen-
E-Mail Adresse an und senden Sie uns keine Meldungen unter Ihre Firmen/Bergwacht-E-Mail Adresse.
Wenn Sie uns Ihre persönlichen Daten mitteilen, so verarbeiten wir diese streng nach DSGVO und HinSchG. Ihre Identität müssen wir im Rahmen
des § 8 HinSchG vertraulich behandeln, sofern Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden.
Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne auch anoym an uns melden.
Wenn Sie uns keine Angaben zu Ihrer Identität machen und auch keine Telefonnummer oder E-Mail angeben, so können wir Sie auch
nicht bei Rückfragen kontaktieren, Sie über den Fortgang Ihrer Meldung informieren, oder Ihnen die gesetzlichen Rückmeldungen
nach HinSchG geben.
Bitte notieren Sie sich das nachfolgend automatisch generierte Passwort der Online-Meldung, so dass Sie sich bei anonymen
Rückfragen bei uns identifizieren könnne. Ohne genaue Angaben des Datums des Hinweises und des Passworts können wir keine
weiteren Auskünfte erteilen.
Wenn Sie keine Kontaktmöglichkeit angeben, können Sie sich im Fall einer Offenlegung auch nicht darauf berufen, dass keine geeigneten
Folgemaßnahmen ergriffen wurden oder Sie keine Rückmeldung über das Ergreifen solcher Folgemaßnahmen erhalten haben. Eine geschützte
Offenlegung von Informationen aus diesen Gründen ist dann nicht möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass die Dokumentation Ihrer Meldung in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht wird. Nach diesem
Zeitpunkt stehen Unterlagen aus dem Verfahren nicht mehr zu Beweiszwecken zur Verfügung.
Für die Meldung von Informationen mit sehr hohem Schutzbedarf ist das elektronische Formular nicht geeignet. Das bedeutet: Wenn Sie bei
Bekanntwerden der Informationen Gefahren für Leib und Leben, gravierende Beeinträchtigungen Ihrer persönlichen Unversehrtheit oder
Beeinträchtigungen Ihrer persönlichen Freiheit befürchten, nutzen Sie unser elektronische Online-Formular bitte nicht.
Bitte beachten Sie auch, dass der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes beispielsweise gegen Repressalien wegen einer Meldung nur dann gilt,
wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit
entsprechen. Vorsätzlich falsche Angaben können darüber hinaus strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Es müssen Ihnen also tatsächliche
Anknüpfungspunkte für die Annahme des Verstoßes vorliegen, beispielsweise, weil Sie den Verstoß selbst wahrgenommen haben oder verlässliche
Erkundigungen eingeholt haben. Reine Spekulationen sind nicht vom Hinweisgeberschutz umfasst. Bennen Sie deshalb nach Möglichkeit alle Ihnen
zur Verfügung stehenden Beweismittel (z.B. Zeugen, Urkunden, sonstige Unterlagen, Fotodateien o.ä.).
Dies ist das Online-Meldeportal der Bergwacht Bayern sowie der Stiftung Bergwacht für
Hinweisgeber nach Hinweisgeberschutzgesetz
Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße
bei der Bergwacht Bayern oder der Stiftung Bergwacht erlangt? Sie erwägen, einen solchen Verstoß bei der internen Meldestelle zu
melden, damit in der Firma Untersuchungen und geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können?
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zum Hinweisgeberschutz. Weitere Fragen und Antworten finden Sie auch unter
unsere Seite FAQ.
Wichtiger Hinweis
Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die
nächste Polizeidienststelle.
Lesen Sie bitte vor Abgabe einer Meldung die nachfolgenden Erklärungen und weiterführenden Informationen auf dieser
Internetseite.
Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahre Meldung kann arbeitsrechtliche und/oder zivilrechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen.
Hinweise zum Ausfüllen des elektronischen Online-Meldeformulars
Beachten Sie bitte vor Abgabe Ihrer Meldung die folgenden Hinweise:
Lesen Sie bitte die allgemeinen Erklärungen und weiterführenden Informationen auf unserer Website.
Zögern Sie nicht, bei etwaigen Rückfragen oder Unsicherheiten den Kontakt zu uns zu suchen. Gegebenenfalls können hierdurch Unklarheiten
beseitigt und spätere Rückfragen vermieden werden. Über die interne Meldestelle erhalten Sie Informationen und Beratung über bestehende
Abhilfemöglichkeiten und Verfahren für den Schutz vor Repressalien. Die Beratung umfasst aber keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
Hinweise zu unserer Zuständigkeit:
Die Informationen über den zu meldenden Verstoß müssen Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen
Tätigkeit erlangt haben. Es muss sich zudem um einen Verstoß bei der Bergwacht Bayern oder der Stiftung Bergwacht bei dem Sie tätig sind oder
waren, oder bei einer anderen Stelle, mit der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt stehen oder standen, handeln.
Bitte erläutern Sie in Ihrer Meldung auch den Zusammenhang zwischen Ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit und Ihrer Kenntnis von dem
Verstoß, den Sie melden möchten. Nur wenn ein solcher Zusammenhang vorliegt, besteht ein Schutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.
Mit Abgabe meiner Online-Meldung bestätige ich, dass ich den Hinweistext gelesen habe
Interne Hinweisgeber-Meldestelle nach HinSchG